Neuwert: Was bedeutet das bei der GVB?
Sind Sie in Ihrer Versicherungspolice auch schon einmal über den Begriff «Neuwert» gestolpert und haben sich gefragt, was es damit auf sich hat? Ihr Zuhause ist doch kein Neubau!
Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) teilt alle Gebäude im Kanton Bern aufgrund ihres baulichen Zustands einer Wertart zu.
Die GVB kennt vier Wertarten: Neuwert, reduzierter Neuwert, feste Summe und Abbruchwert.
Die Wertart hat einen Einfluss auf die Leistung im Schadenfall. Diese Praxis verhindert, dass im Schadenfall die Kosten für den vernachlässigten Unterhalt eines Gebäudes von allen Versicherten getragen werden.
Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) teilt alle Gebäude im Kanton Bern aufgrund ihres baulichen Zustands einer Wertart zu. Die meisten Gebäude sind zum Neuwert versichert. Das bedeutet, dass ein Gebäude unterhalten und in einem guten und gepflegten Zustand ist. Neuwert bedeutet also nicht, dass ein Gebäude wirklich neu sein muss. Auch 200-jährige Gebäude können zum Neuwert versichert sein.
Weitere Wertarten sind: reduzierter Neuwert, feste Summe, Abbruchwert
Wird ein Gebäude vernachlässigt, wird es zurückgestuft. Sind nur einzelne Bauteile in einem schlechten Zustand, kommt der reduzierte Neuwert zur Anwendung. Ein typisches Beispiel sind Schäden an der Fassade wie grossflächig abblätternder Verputz. Befindet sich ein Grossteil des Gebäudes in einem schlechten Zustand, wird es mit einer festen Summe versichert. Nebst den Abplatzungen an der Fassade ist beispielsweise auch ein Teil des Daches eingedrückt. Ist ein Gebäude aufgrund der Mängel nicht mehr bewohn- oder benutzbar, wird es zum Abbruchwert versichert.
Warum ist die Wertart wichtig?
Die Wertart hat Einfluss auf die Leistung im Schadenfall. Bei Gebäuden, die zum Neuwert versichert sind, kommen lediglich die Standardabzüge zum Tragen (Selbstbehalt, Altersabzug). Bei Gebäuden, die zum reduzierten Neuwert, mit einer festen Summe oder zum Abbruchwert versichert sind, kommen zusätzliche Abzüge dazu. In der Regel fällt die Schadenleistung dadurch deutlich tiefer aus als bei einem Gebäude, das zum Neuwert versichert ist. Mit dieser Praxis können wir verhindern, dass im Schadenfall die Kosten für den vernachlässigten Unterhalt eines Gebäudes von allen Versicherten getragen werden.