Was bedeutet eigentlich Minderwert-Entschädigung?
Nicht immer werden Gebäudeteile wie Fensterläden, Storen oder Dachrinnen dermassen beschädigt, dass sie nicht mehr nutzbar sind. Manchmal sehen sie einfach nicht mehr schön aus. Wenn Sie sich dazu entschliessen, ästhetische Gebäudeschäden nicht beheben zu lassen, erhalten Sie von der Gebäudeversicherung Bern (GVB) eine Minderwert-Entschädigung.

Es wird zwischen funktionalen und ästhetischen Gebäudeschäden unterschieden.
Lässt man einen ästhetischen Gebäudeschaden nicht beheben, erhält man von der Gebäudeversicherung Bern (GVB) eine Minderwert-Entschädigung.
Die Minderwert-Entschädigung beläuft sich auf 30 Prozent des Betrags, den man für den Ersatz erhalten hätte.
Die Minderwert-Entschädigung beläuft sich auf 30 Prozent des Betrags, den man für den Ersatz eines beschädigten Gebäudeteils unter Berücksichtigung eines möglichen Altersabzugs erhalten hätte. Was ein Altersabzug genau ist, erfahren Sie hier.
Den Minderwert berechnen
Nach einem Hagelgewitter sind die Storen an der Westfassade Ihres Gebäudes leicht eingedellt, sie funktionieren aber noch einwandfrei. Eine Store einer bestimmten Grösse kostet neu 1’500 Franken und hat gemäss der paritätischen Lebensdauertabelle des Hauseigentümer- und des Mieterinnen- und Mieterverbandseine Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren.
Wird die Store nach 5 Jahren beschädigt, und Sie entscheiden sich, sie zu ersetzen, erhalten Sie von der GVB die vollen Kosten zurück (1’500 Franken). Wird die Store nach 40 Jahren beschädigt, erhalten Sie aufgrund des Altersabzugs die Hälfte (750 Franken).
Wenn Sie sich jedoch dafür entscheiden, die Store trotz optischer Unschönheiten weiterhin zu nutzen und sie nicht zu ersetzen, erhalten Sie von der GVB im ersten Fall 500 Franken, im zweiten Fall 225 Franken.
Wird die Store innerhalb von 10 Jahren erneut verhagelt und Sie entscheiden sich beim zweiten Mal dafür die Store ersetzen zu lassen, wird die Minderwert-Entschädigung, die Sie bereits ausbezahlt bekommen haben, in der Schlussabrechnung abgezogen. Dies, weil wir nicht eindeutig überprüfen können, ob tatsächlich ein zweiter Schadenfall vorliegt.

Mit der Minderwert-Entschädigung Ressourcen schonen
Auch wenn Gebäudeteile wie die Storen im obigen Beispiel nur ästhetische Schäden aufweisen, haben Sie im Rahmen der obligatorischen Gebäudeversicherung Anrecht auf einen Ersatz. Ein Ersatz bedeutet, dass das beschädigte Gebäudeteil unter Umständen entsorgt werden muss. Zudem verbraucht das Herstellen des neuen Gebäudeteils Ressourcen – und wir alle wissen, dass diese nicht unendlich zur Verfügung stehen. Mit der Minderwert-Entschädigung belohnt die GVB alle Versicherten, die mithelfen, Ressourcen zu schonen.